BJV-Kreisgruppe Oberviechtach e.V.           
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Jagdhunde - unverzichtbare Begleiter Eine tierschutzkonforme Jagd ist ohne brauchbare Jagdhunde nicht möglich. Ob Drückjagd oder Treibjagd, Baujagd oder Nachsuche, die Jagd am Wasser oder der Apport des Hasen brauchbare Hunde sind unverzichtbar. Jagdhundekurs 2019 Auch in 2019wird wieder ein Jagd- und Begleithundekurs  in der Kreisgruppe angeboten. Der Kurs ist sowohl für Hunde in der Ausbildung als auch zur Auffrischung geeignet. Vorbereitung zur Dressurprüfung mit Abschluss. Vorbereitung zur Brauchbarkeitsprüfung mit Abschluss. Vorbereitung zu den Zuchtprüfungen und VGP und VSwP Die Vorbereitung für Dressur- und Brauchbarkeitsprüfung findet in der Regel Sonntags von 09.00 - 10.00 Uhr auf dem Standortübungsplatz statt. Da auch andere Übungsgelände aufgesucht werden oder Terminverschiebungen möglich sind, einfach an den Hundeobmann wenden. Brauchbarkeit von Jagdhunden Die Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden beruht vorallem auf drei Gründen: 1. Jeder Revierinhaber und bei jden meisten Jagdarten sind brauchbare Jagdhunde in genügender Zahl bereitzuhalten und zu verwenden. Dies schließt nicht aus, das Hunde ohne Brauchbarkeits- prüfung teilweise eingesetzt werden dürfen. Aber es sind zur selben Zeit genügend brauchbare Jagdhunde zu verwenden und insbesondere zur Nachsuche ist ein brauchbarer Jagdhund Pflicht. 2. Mit dem Jagdschein und der Jagdhaftpflichtversicherung ist - je nach Versicherungsgesellschaft - ein oder mehrere Jagdhunde - während der Jagdausübung oder im mittelbaren Zusammenhang mit der Jagdausübung mitversichert. Der Hund muss jagdlich geeignet sein. Die Eignung wird im Vorfeld nicht überprüft (!). Im Schadensfall ist allerdings notwendig dies nachzuweisen entweder durch die bestandene Brauchbarkeitsprüfung oder durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen. Dies  ist z. B. im Fall eines Unfalls nachträglich kaum mehr möglich! Daher ist jedem dringend zu raten die Brauchbarkeitsprüfung abzulegen oder eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. 3. Jagdhunde sind von der Hundesteuer der Kommunen teilweise befreit oder zumindest reduziert. Hierfür ist in der Regel der Nachweis der Brauchbarkeit erforderlich. Die Rechtmässigkeit der Hundesteuer selbst, steht zur Zeit immer wieder zur Diskussion vor den Verwaltungsgerichten.  
Obmann für das Hundewesen: Mark Liebermann Am Schiessanger 12 92526 Oberviechtach Tel: 0171 / 9594557
Nachsuchenführer Für Nachsuchen steht  Herr Stephan Vogel mit einem Bay. Gebirgsschweisshund zur Verfügung. Tel: 0171 / 3418712
Hunde für Drück- oder Baujagd Wer für eine Drückjagd oder Baujagd entsprechende Hunde und Hundeführer benötigt, kann sich gerne an unseren Hundeobmann wenden.
Die Prüfungsordnungen für die Zuchtverbände finden Sie auf den Seiten des JGHV unter Service zum Download. Bitte beachten Sie dass in Bayern leider nur Hunde mit Papieren des JGHV`s zur Prüfung zugelassen sind. Für Fragen über die Zulassung stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Hundeführer-Lehrgang 2019 für Jagd- und Begleithunde  Beginn: März Anmeldung: 0171 9594557 Jagdhunde